Rechtsanwalt Pantle

Handelsrecht

Aus der jahrelangen beratenden Betreuung außergerichtlicher und gerichtlicher Fälle aus dem Handelsrecht vor allem mittelständischer Unternehmer berate ich

  • bei der Erstellung und Umsetzung von Verträgen handelsrechtlicher Art (z.B. gewerbliche Mietverträge, Handelsvertreterverträge, Bürgschaftsverhältnisse, Bankverträge, Kaufverträge, Werkverträge, Softwareverträge etc. );
  • zur außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr oder Durchsetzung typischer Verträge aus dem Handelsrecht;
  • alle Belange der Handelsgesellschaften (siehe auch Tätigkeitsschwerpunkt „Gesellschaftsrecht"), einschließlich Geschäftsführer, Prokuristen, Handelsbevollmächtige.