Insolvenzrecht
Aus der Mitwirkung an vielen Insolvenzverfahren für Insolvenzverwalter (nicht als Insolvenzverwalter) und täglicher Praxis im Rahmen von „Krisensituationen" berate ich
- Gesellschaften vor und in Krisensituationen (Feststellung einer Krise, Insolvenzantragstatbestände, Sanierungskonzepte);
- Geschäftsführer vor und in Krisensituationen (Handlungs- und Haftungsfragen der Geschäftsleitung in Krisensituationen);
- Abwehr von Anfechtungs- und Haftungstatbestände gegenüber Gläubiger und Insolvenzverwalter;
- Durchsetzung von Anfechtungstatbeständen, Ab- und Aussonderungsrechte von Gläubigern;
- Verhandlung zur Entschuldung von Gesellschaften und sonstigen Haftenden (z.B. wegen Bürgenhaftung nach Insolvenz etc.);
- Betreuung in der (Privat-)Insolvenz, inkl. Restschuldbefreiung.