Rechtsanwalt Pantle

Insolvenzrecht

Aus der Mitwirkung an vielen Insolvenzverfahren für Insolvenzverwalter (nicht als Insolvenzverwalter) und täglicher Praxis im Rahmen von „Krisensituationen" berate ich

  • Gesellschaften vor und in Krisensituationen (Feststellung einer Krise, Insolvenzantragstatbestände, Sanierungskonzepte);
  • Geschäftsführer vor und in Krisensituationen (Handlungs- und Haftungsfragen der Geschäftsleitung in Krisensituationen);
  • Abwehr von Anfechtungs- und Haftungstatbestände gegenüber Gläubiger und Insolvenzverwalter;
  • Durchsetzung von Anfechtungstatbeständen, Ab- und Aussonderungsrechte von Gläubigern;
  • Verhandlung zur Entschuldung von Gesellschaften und sonstigen Haftenden (z.B. wegen Bürgenhaftung nach Insolvenz etc.);
  • Betreuung in der (Privat-)Insolvenz, inkl. Restschuldbefreiung.